Kurzzeittherapie
Akutbehandlung und Kurzzeittherapie
Nach 3 Sprechstundeninterviews kann eine Akutbehandlung mit 12 Sitzungen (á 50 Min.) beantragt werden.
Kurzzeittherapien (KZT): Danach können von der Krankenkasse 12 bis 24 Sitzungen beantragt werden; die Akutbehandlungen werden angerechnet. Wenn eine Sitzung pro Woche stattfindet, dauert eine 24-std. KZT ca. 6 – 7 Monate. Folgt eine Langzeittherapie, werden die Sitzungen der KZT angerechnet.
Je nach Indikation kann eine tiefenpsychologisch-fundierte KZT einen aufdeckenden oder einen eher stützenden Charakter haben.
Einige Psychoanalytiker führen KZT als intensive analytische Therapie durch (Fokaltherapie).